Prüfe deinen Anspruch in 30 Sekunden und generiere dein Herabsetzungsschreiben kostenlos — das offizielle Schreiben, mit dem du deine:n Vermieter:in um eine tiefere Miete bittest.
Deine Daten verlassen deinen Browser nicht — kein Upload, kein Konto
Schritt 1
Wie hoch ist dein Nettomietzins?
Nur der Nettomietzins ohne Nebenkosten — steht auf der ersten Seite deines Mietvertrags.
CHF/ Monat
Schritt 2
Welcher Referenzzinssatz steht in deinem Vertrag?
Steht im Mietvertrag oder im letzten Mietzinsanpassungsschreiben deiner Vermieter:in.
Wo finde ich den Referenzzinssatz?
Schau auf Seite 1 deines Mietvertrags — meist bei «Mietzins» oder «Berechnungsgrundlage». Alternativ im letzten Mietzinsanpassungsschreiben deiner Vermieter:in.
Wann hast du deinen Mietvertrag unterzeichnet oder zuletzt eine Mietzinsanpassung erhalten? Wir schlagen den damals geltenden Referenzzinssatz nach. Falls kein Satz im Vertrag steht, gilt in der Praxis der Satz zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses — gemäss BWO-Praxis und Art. 13 Abs. 4 VMWG.
Du hast Anspruch auf
CHF —
— pro Jahr
Vertragssatz
—
Aktueller Satz
1.25%
Neue Miete
—
Was jetzt? Du musst deine:n Vermieter:in schriftlich auf den nächsten Kündigungstermin hin um eine Mietzinsreduktion ersuchen — das nennt sich Herabsetzungsbegehren (OR Art. 270a). Deine:r Vermieter:in hat 30 Tage Zeit zu antworten.
Du kannst das Schreiben hier und jetzt erstellen. Kostenlos, vorausgefüllt mit deinen Zahlen und Daten. Kein Konto, kein Upload — alles bleibt in deinem Browser. Einfach ausdrucken und per Einschreiben verschicken.
Brief erstellen
Gib deine Angaben ein — wir füllen das Schreiben automatisch aus. Alles bleibt in deinem Browser.
Deine Angaben (Mieter:in)
Angaben Vermieter:in
Mietobjekt
Drucke den Brief und sende ihn per Einschreiben an deine:n Vermieter:in. Empfehlung: Einschreiben mit Rückschein.
Der Brief öffnet sich in einem neuen Tab — dort einfach drucken oder als PDF speichern.
👍 Dein Schreiben ist bereit.
Und dann? Deine:r Vermieter:in hat 30 Tage Zeit zu antworten. In den meisten Fällen wird die Reduktion akzeptiert — sie ist gesetzlich vorgeschrieben. Lehnt deine:r Vermieter:in ab und macht Kostensteigerungen (Teuerung, Unterhaltskosten) geltend, hast du das Recht, innert 30 Tagen eine detaillierte Aufstellung dieser Kosten zu verlangen. Verpasst du diese Frist, wird der Widerspruch schwieriger. Reagiert deine:r Vermieter:in gar nicht, kannst du das Begehren bei der zuständigen Schlichtungsbehörde einreichen. Das Verfahren ist kostenlos und in der Regel unkompliziert.
Wichtig: Sobald du dein Herabsetzungsbegehren eingereicht hast, bist du 3 Jahre lang gesetzlich vor missbräuchlicher Kündigung geschützt (OR Art. 271a). Deine:r Vermieter:in kann dir nicht legal kündigen, weil du ein dir zustehendes Recht ausgeübt hast.
Der Referenzzinssatz wird vier Mal im Jahr publiziert. Er könnte weiter sinken — dann hättest du Anspruch auf eine weitere Reduktion. Er könnte auch wieder steigen — dann dürfte deine:r Vermieter:in einen Teil der Reduktion zurückfordern. Es lohnt sich, das im Auge zu behalten.
Du hast jetzt zwei Möglichkeiten.
Option A: Du schickst den Brief heute ab, stellst dir eine Erinnerung im Kalender für den nächsten Quartalstermin ein — und machst das dann wieder. Geht gut, kostet Zeit und Nerven.
Option B: Du trägst dich bei Wohniq ein. Wohniq ist noch im Aufbau — aber sobald wir die Beta starten, prüfen wir den Referenzzinssatz vier Mal im Jahr für dich, benachrichtigen dich wenn du Anspruch hast — und erledigen den ganzen Papierkram. Kostenlos. Damit du beim nächsten Mal nicht wieder selbst dran denken musst.
✓ Fast geschafft! Bitte bestätige deine E-Mail-Adresse.
Kostenlos · Keine Kreditkarte · Beta ist gratis
Aktuell kein Anspruch
Deine Miete ist auf dem tiefsten möglichen Satz.
Referenzzinssatz 1.25% — historischer Tiefstand
Dein Mietvertrag basiert bereits auf dem aktuellen Referenzzinssatz von 1.25%. Du hast derzeit keinen Anspruch auf eine Reduktion — aber das kann sich ändern. Es lohnt sich, das im Auge zu behalten.
Du hast jetzt zwei Möglichkeiten.
Option A: Du merkst dir die BWO-Termine (März, Juni, September, Dezember) und prüfst selbst, ob sich etwas verändert hat. Geht gut, kostet Disziplin.
Option B: Du trägst dich bei Wohniq ein. Wohniq ist noch im Aufbau — aber sobald wir die Beta starten, prüfen wir den Referenzzinssatz vier Mal im Jahr für dich und benachrichtigen dich sofort, wenn sich etwas ändert. Kostenlos. Die Beta ist kostenlos.
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⚠ Mögliche Mietzinserhöhung
CHF —
mögliche Erhöhung pro Jahr
Vertragssatz
—
Aktueller Satz
1.25%
Mögliche neue Miete
—
Dein Mietvertrag basiert auf einem tieferen Referenzzinssatz als dem aktuellen. Das bedeutet: deine:r Vermieter:in könnte eine Mietzinserhöhung beantragen — er ist aber nicht dazu verpflichtet, und viele tun es nicht.
Wenn deine:r Vermieter:in es tut, muss dies schriftlich mit dem offiziellen Formular mitgeteilt werden. Du hast dann 30 Tage Zeit, die Erhöhung bei der Schlichtungsbehörde anzufechten — zum Beispiel wenn deine:r Vermieter:in die Kostensteigerungen nicht korrekt belegt (OR Art. 270b).
Der Referenzzinssatz wird vier Mal im Jahr publiziert. Er könnte weiter steigen — dann dürfte deine:r Vermieter:in noch mehr verlangen. Er könnte aber auch wieder sinken — dann hättest du plötzlich Anspruch auf eine Reduktion statt einer Erhöhung. Es lohnt sich, das im Auge zu behalten.
Du hast jetzt zwei Möglichkeiten.
Option A: Du merkst dir die BWO-Termine (März, Juni, September, Dezember), prüfst selbst ob sich was verändert hat — und weisst, was zu tun ist, wenn deine:r Vermieter:in ein Erhöhungsschreiben schickt.
Option B: Du trägst dich bei Wohniq ein. Wohniq ist noch im Aufbau — aber sobald wir die Beta starten, prüfen wir den Referenzzinssatz vier Mal im Jahr für dich, warnen dich wenn deine:r Vermieter:in eine Erhöhung beantragen könnte, und erklären dir wie du reagieren sollst. Kostenlos. Die Beta ist kostenlos.
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Berechnung nach VMWG Art. 13 (HEV-Formel). Der tatsächliche Anspruch kann abweichen, falls deine:r Vermieter:in Kostensteigerungen (Teuerung, Unterhaltskosten) geltend macht. Falls kein Referenzzinssatz im Vertrag steht, gilt in der Praxis der bei Vertragsabschluss gültige Satz (gemäss BWO-Praxis). Kein Anspruch besteht bei: indexierten Mietverträgen, Staffelmiete, staatlich subventionierten Mieten (z.B. Wohnbaugenossenschaften), befristeten Mietverträgen sowie Luxuswohnungen (6+ Zimmer). Wohniq ist kein Rechtsdienstleister. Bei Unsicherheiten empfehlen wir den Mieterverband.